Die Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge ist in §2 Absatz 1 StVO festgeschrieben und keine "Notlösung".
Ansonsten ist die Stelle den Verantwortlichen hinreichend bekannt, allerdings wartet das Thema auf Wiedervorlage (siehe Protokoll Beirat Radverkehr vom 9. März 2021).
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1214
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
296
Graffiti
181
Laterne
1821
Müll
2846
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
649
Sonstiges
2158
Spielplatz/Sportanlage
299
Stadtbäume
702
Stadtgrün
777
Stadtwald/Wanderwege
1005
Straße/Gehweg/Radweg
5521
Straßenreinigung/Winterdienst
891
Straßenschild
1425
Die Benutzung der Fahrbahn…
Permalink