In der RMS-1
4.6.3. heisst es: "Der Abstand der Haltlinien von Fußgänger- und Radfahrerfurten beträgt mind. 1,0m."
Hier ist die Haltlinie so aufgebracht, dass GAR KEINE Fußgängerfurt mehr da ist, die Haltlinie wäre also RMS-1-Konform um MINDESTENS 2 Meter weiter von der abbiegenden Hauptstrasse entfernt aufzubringen, wenn man von einem Fußweg von nur einem Meter ausgeht.
In der RMS-1 4.6.3. heisst…
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