Neuen Kommentar hinzufügen

mir erschließt sich nicht, was der auf einem Gehweg ausnahmsweise zugelassene Radverkehr nun mit der Räumpflicht zu tun hat.
Auch ganz unabhängig von Schnee, Eis, Sonnenstand und Jahreszeit dürfen Sie an den genannten Abschnitten vollkommen legal auf der Fahrbahn radeln. Entgegen des vermutlich vorhandenen Bauchgefühls ist das auch ungefährlich und deutschlandweit der Regelfall.

Auf Gehwegen, bei denen der Radverkehr zugelassen ist, gilt ohnehin Schrittgeschwindigkeit. Sie können daher so oder so direkt absteigen und schieben.

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.