Straße/Gehweg/Radweg

#1418-2019  Straße/Gehweg/Radweg

Teilweise kommt es hier zu sehr rasanten Fahrverhalten vor der Schule und dem Einkaufsmarkt. Subjektiv betrachtet fahren hier die Autos deutlich schneller als 30 km/h. Die gesamte Friedrich Engels Straße einschließlich der 50er und 30er Zonen wird sehr schnell befahren. Hinzu kommen in zweiter Reihe geparkte Fahrzeuge, die anscheinend noch zum schnellen Fahren provozieren.

#1415-2019  Straße/Gehweg/Radweg

Im OT Münchenroda (altes Dorf) sind alle Straßeneinläufe zur Zeit nicht funktionstüchtig. (voll Laub und Dreck)
somit kann das Oberflächenwasser nicht mehr ablaufen und läuft bei Starkregen auf die angrenzenden Grundstücke. Wenn die Straßeneinläufe gereinigt werden, bitte auch gleich die im Neubaugebiet mit überprüfen. MfG M. Prinz Ortsteilbürgermeister Münchenroda

#1409-2019  Straße/Gehweg/Radweg

Unzulässige Anordnung aufgrund fehlender Querungsmöglichkeit:
Die Querung von drei Fahrspuren ohne entsprechende Querungshilfen ist unzumutbar. Die Querung der Sperrfläche ist unzulässig. Es fehlt eine Absenkung der hohen Bordkante.
Daraus ergibt sich Hinfälligkeit der Beschilderung.
vgl. VwV-StVO, Nummer II zu §2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4; Randnummer 36:

#1407-2019  Straße/Gehweg/Radweg

Unzulässige Anordnung aufgrund fehlender Querungsmöglichkeit:
Die Querung von drei Fahrspuren ohne entsprechende Querungshilfen ist unzumutbar. Die Querung der durchgezogenen Linie als Fahrstreifenbegrenzung ist unzulässig. Es fehlt eine Absenkung der hohen Bordkante.
Daraus ergibt sich Hinfälligkeit der Beschilderung.

#1406-2019  Straße/Gehweg/Radweg

Unzulässige Anordnung aufgrund fehlender Querungsmöglichkeit und Gefährdung durch linksseitige Radverkehrsführung:
Die Querung der Sperrfläche ist unzulässig. Die Querung durchgezogener Linien als Fahrstreifenbegrenzung ist unzulässig.
Daraus ergibt sich Hinfälligkeit der Beschilderung.
vgl. VwV-StVO, Nummer II zu §2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4; Randnummer 36:

#1405-2019  Straße/Gehweg/Radweg

Unzulässige Anordnung aufgrund fehlender Querungsmöglichkeit:
Die Querung von drei Fahrspuren ohne entsprechende Querungshilfen ist unzumutbar. Die Querung der durchgezogenen Linie als Fahrstreifenbegrenzung ist unzulässig.
Daraus ergibt sich Hinfälligkeit der Beschilderung.
vgl. VwV-StVO, Nummer II zu §2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4; Randnummer 36:

#1404-2019  Straße/Gehweg/Radweg

Unklare Radverkehrsführung und fehlende Querungsmöglichkeit:
Nach der Einmündung der Zufahrtsstraße zum Spaßbad verjüngt sich der Radwegsstreifen auf 1,5m und ist somit nicht mehr für die linksseitige Radverkehrsführung zulässig.
vgl. VwV-StVO, Nummer II zu §2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4; Randnummer 37:
"Voraussetzung für die Anordnung ist, dass

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