Ecke Löbdergraben / Fischergasse:
Soweit ich weiß, gilt "Lichtzeichen vor Blechzeichen".
Wenn die Ampel Rechtsabbiege-Grün zeigt, sollte demzufolge das Blechschild mit der nach links zwingenden Fahrtrichtung unbeachtlich sein.
Ob es aber so gemeint war...?