Beschreibung des Mangels
Wiederholte Lärmbelästigung u.a durch offenstehnde Türen der Kneipe die Insel. Und extrem überlauter Musik. Die sich selbst als sportsbar benannte Lokalität ist wiedereinmal der Annahme das diese eine Diskothek sei. Wir leben hier in einen Wohngebiet und würden liebend gern die uns zustehende Ruhe genießen. Dies geht nicht wenn der Lärm dieser Kneipe bis vor die Fenster des Musäusring hallt. Wir erwarten das dies umgehend unterlassen wird nach Unterlassungsanspruch § 1004 BGB iVm § 906 BGB. Weiter ist zu prüfen evtl. Sperrzeitenverordnung durch das Ordnungsamt. Ggf. Bauordnungsamts. Bitten eine Schallmessung bzw. Zu prüfen der Einhaltung der zulässigen Grenzwerte. Aussengastronomie zb. Biergarten oder Straßenterrasse ist gem. § 4 GastG zu versagen, wenn dies erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Anwohner befürchten lässt.
Können die schädlichen Einwirkungen durch Schutzmaßnahmen vermieden oder gemindert werden, so kann die Behörde die Konzession gem. § 5 GastG unter einer geeigneten Auflage erteilen, oder auch endgültig entziehen. Die §§ 4, 5 GastG haben nachbarschützenden Charakter. Deshalb können sich auch Privatpersonen auf diese Vorschriften berufen, wenn sie durch den Betrieb der Gaststätte beeinträchtigt werden.
Details des Mangels
- Kategorie
- Sonstiges
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Fachdienst Umweltschutz
- Geokoordinaten
- 50.879408779432, 11.634766714955
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Sehr geehrte:r Mangelmelder:in,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die untere Immissionsschutzbehörde hat mit der für die Sportsbar „Zur Insel“ verantwortlichen Person gesprochen und sie darüber informiert, dass uns wiederholt eine Lärmbeschwerde aus der Nachbarschaft vorliegt. Es wurde uns zugesagt, dass zukünftig verstärkt auf lärmende Gäste zugegangen und auf eine Musikbeschallung nach 22:00 Uhr verzichtet wird. Sollte es dennoch zu Lärmbelästigungen der Nachbarschaft durch die Sportsbar kommen, bittet die Person, sie unter der im Internet veröffentlichten Handynummer umgehend zu kontaktieren.
Bei einer anhaltenden Lärmbelästigung können Betroffene auch den Fachdienst Kommunale Ordnung (Tel.: 03641-49 2508) oder nach 22:00 Uhr die Leitstelle der Feuerwehr unter 03641-40 40 informieren.
Aufgrund der uns vorliegenden Beschwerden halten wir die von uns durchgeführte Belehrung der verantwortlichen Person im Moment für ausreichend und zielführend. Die Durchführung von Lärmmessungen stellt bei der Gastronomie stets eine Momentaufnahme dar und ist aufgrund des von der Autobahn ausgehenden Fremdgeräuschpegels unseres Erachtens nicht aussagekräftig. Dazu kommt, dass sich zeitweise auch andere lärmende Personen, welche nicht Gäste der Gaststätte sind, vor Ort aufhalten. Dieser verhaltensbezogener Lärm ist der Sportsbar nicht zuzurechnen.
Freundliche Grüße, Fachdienst Umweltschutz / Team Immissionsschutz
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #11526-2023, die neue ID ist: #11413-2023.
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