#1142-2019

Beschreibung des Mangels

In wie weit können Anwohner zum ausweichen kostenpflichtige Parkplätze kostenfrei nutzen? Zum Beispiel Ziegelmühlenweg oder das Anwohnerparken in der Semmelweißstraße?

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.930213969672, 11.574997901917

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Ihr Schriftsatz ist kein Hinweis auf einen Mangel, sondern eine Anfrage.

Bewohner dürfen gebührenpflichtige Parkflächen benutzen, wenn sie die die Parkgebühren bezahlen. Eine kostenlose Nutzung gebührenpflichtige Parkflächen ist nur möglich, wenn mit einem Zusatzzeichen "Bewohner Parkausweis.....frei" die gebührenfreie Nutzung für Bewohner angezeigt ist.

Auch wenn durch die Baustelle die Parkflächen noch knapper werden, Bewohnerparkflächen die so gekennzeichnet sind, dürfen nur von Bewohnern mit Parkausweis benutzt werden. Davon kann wegen dieser Baustelle keine Ausnahme gemacht werden.

Gebührenpflichtige Parkplätze wurden eingerichtet, damit Besucher oder Dienstleister ein Möglichkeit haben, kurzzeitig ihr Fahrzeug abzustellen. Daher soll nicht zugelassen werden, dass Kurzzeitparkflächen dauerhaft durch Anlieger besetzt werden.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #1143-2019, die neue ID ist: #1142-2019.

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