#12794-2024

Beschreibung des Mangels

Stahlzäune dieser Art sind NICHT geeignet und auch nicht zulässig für eine Absperrung einer Arbeitsstelle im öffentlichen Straßenraum.
Aus gutem Grund:
die verantwortlichen Personen mögen sich für einen Moment in die Lage einer Person mit eingeschränkter Sehfähigkeit versetzen. Die konstrastreichen Bodenindikatorenn werden noch wahrgenommen, die grauen Stahlzaunelemente können NICHT gesehen werden.

Es ist absolut nicht nachvollziehbar, wieso bei einer so zentralen Arbeitsstelle nicht die einfachsten Punkte der Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen umgesetzt werden können: Schrankenzäune in Rot-weiß. Idealerweise aus Kunststoff.
Das sind auch keine Regeln, die man als zuständige Stelle nun bei jeder Ausschreibung neu selbst formulieren müsste. Die RSA ist einzuhalten und das Einhalten ggfs. durch die zuständige Stelle regelmäßig zu prüfen.

Vorschlag: wir beginnen das Jahr 2024 mit einer Prüfung und am 10. Januar ist eine RSA-konforme Absicherung der Arbeitsstelle eingerichtet.

Danke.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Mängelmelder Service-Team
Klasse
Mobilitätsbeeinträchtigung
Geokoordinaten
50.926327320014, 11.584656884203

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#12794-2024" wurde gemeldet.

Sehr geehrte:r Mangelmelder:in, aus dem Fachbereich liegt uns die Information vor, dass der beschädigte Gehwegbereich bis zum 01.03.2024 behoben wurde. Demzufolge sind auch die Bauzäune zurückgebaut worden. Mit freundlichen Grüßen Ihr Mängelmelder-Team

Der Status des Mangels "#12794-2024" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

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