Beschreibung des Mangels
Sehr geehrte Damen und Herren,
sollte, wenn der Bürgersteig nur knapp 1,5 m breit ist, dieser in Gänze dem Fußverkehr dienen ? Dann wäre zwar ein halbseitiges Parken nicht mehr möglich. Dieses sollte aber ein kleiner Verlust im Vergleich zu dem Fußgänger der zur Nutzung der Straße gezwungen wird.
Überprüfen, Ändern, Regeleinhaltung durchsetzen, ...
Grüße,
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Gemeldet
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.949018757968, 11.559744244433
Kommentare
Es ist total absurd, dass an…
PermalinkEs ist total absurd, dass an einer solchen Stellle das Fußwegparken auch noch explizit erlaubt ist. Was sollen denn Fußgänger hier machen?
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 13.03.2024 - 06:24