Beschreibung des Mangels
Das Verkehrszeichen wurde um 180° gedreht.
Der rot hervorgehobene Teil war bislang ein reiner Gehweg, das Radfahren aus gutem Grund nicht erlaubt:
- Geländerhöhe unzureichend
- Breite unzureichend
- Hindernisse (Lichtmaste)
Aktuell besteht mit dieser Orientierung eine Pflicht der Benutzung durch den Radverkehr. Das kann und darf so nicht sein.
Das Verkehrszeichen hat bislang einen gemeinsamen Geh- und Radweg in Richtung Burgaupark angeordnet.
Aber seit Jahren wurde keine Bordsteinabsenkung hergestellt, mit den man als Radfahrer von Altlobeda kommend hinter der Brücke auf den Geh- und Radweg auffahren konnte.
Offensichtlich besteht keine Notwendigkeit für dieses Verkehrszeichen.
Das Verkehrszeichen braucht also nicht wieder gedreht werden, sondern kann direkt abmontiert werden.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.898642463501, 11.598217251096
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#13747-2024" wurde gemeldet.
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Der Status des Mangels "#13747-2024" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.
Vielen Dank für den Hinweis. In der Lobedaer Straße wird es bezogen auf die Radverkehrsbeschilderungen Anpassungen geben. Das dortige Zeichen 240 StVO wird dann entfernt. FD Mobilität
Kommentare
Die ganze Anordnung ist…
PermalinkDie ganze Anordnung ist eigentlich hinfällig. Radverkehrsbeirat und Fachdienst wissen darum seit Jahren bzw. letztere sind selbst zu dieser Einschätzung gekommen. Geändert wird trotzdem nichts ...
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 03.05.2024 - 09:56