Beschreibung des Mangels
Vermutlich fehlendes Zeichen 1000-32:
Die Rechtsabbiegerspur der Rudolstädter Straße quert den in beide Richtungen benutzungspflichtigen und parallel zur Hauptstraße verlaufenden Geh- und Radweg. Darum ist m.E. vor der Fußgänger- und Radverkehrsfurt das Zeichen 1000-32 anzubringen.
vgl. VwV-StVO, Nummer II zu §2 Absatz 4; Randnummer 38:
"An Kreuzungen und Einmündungen sowie an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist für den Fahrzeugverkehr auf der untergeordneten Straße das Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren." oder Zeichen 206 „Halt. Vorfahrt gewähren." jeweils mit dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Fahrrades und zwei gegengerichteten waagerechten Pfeilen (1000-32) anzuordnen.[...]"
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.898725749472, 11.580166518688
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