Beschreibung des Mangels
Unzulässige Anordnung aufgrund fehlender Querungsmöglichkeit:
Die Querung von drei Fahrspuren ohne entsprechende Querungshilfen ist unzumutbar. Die Querung der Sperrfläche ist unzulässig. Es fehlt eine Absenkung der hohen Bordkante.
Daraus ergibt sich Hinfälligkeit der Beschilderung.
vgl. VwV-StVO, Nummer II zu §2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4; Randnummer 36:
"Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen."
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.884669395062, 11.588352620602
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Danke für den Hinweis. Das Radfahren auf dem stadtauswärtig linken Weg wird demnächst nicht mehr vorgeschrieben, sondern erlaubt. Damit muss die Fahrbahn nicht mehr überquert werden.
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #1483-2019, die neue ID ist: #1409-2019.
Kommentare