#1684-2019

Beschreibung des Mangels

Die Beschilderung der Rechtsabbiegerspur von der Autobahnabfahrt auf die B88 gen Süden mit Zeichen 205 ist für Auswärtige offensichtlich verwirrend. So ist regelmäßig zu beobachten, dass Fahrzeuge in der Kurve bis zum Stillstand abbremsen, um ihrer vermeintlichen Wartepflicht gegenüber der auf eigener Spur geführten B88 nachzukommen. Die sich daraus geradezu zwangsläufig ergebenden Hupkonzerte nervenschwacher Fahrer mit J und SHK am Kennzeichen sind für die Anwohner in Göschwitz erheblich störender als der übliche Lärm durchfahrender Fahrzeuge.

Darum bitte ich um Prüfung, ob eine Beschilderung ausschließlich mit Zeichen 550-20 an beiden Fahrspuren möglich wäre, um die Situation verständlicher und näher an der Realität der durchgehenden zwei Fahrstreifen zu gestalten.

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.876672570223, 11.593403220177

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Die Rudolstädter Straße ist als Vorfahrtsstraße ausgewiesen, folglich muss die Autobahnabfahrt als untergeordnet beschildert werden.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #1759-2019, die neue ID ist: #1684-2019.

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