#16919-2025

Beschreibung des Mangels

Als Radfahrer besteht ein großes Risiko von den entgegenkommenden PKWs überfahren zu werden. Anwohner und Zulieferer dürfen diese Straße leider noch mit dem PKW passieren. Allerdings ist es für diese beim Entgegenkommen nicht möglich, die notwendigen 1,5 m Abstand zwischen Fahrrädern und PKWs einzuhalten. Entgegenkommende PKWs schieben dort Radfahrer einfach zur Seite, da kein Platz zum ordnungsgemäßen überholen ist. Das PKWs in dem Fall in einer Seitenstraße warten oder dorthin Ausweichen o.ä. ist vielleicht Wunschdenken, passiert aber nicht. Die stärkeren Verkehrsteilnehmer drängeln sich einfach um Haaresbreite vorbei und dies steigert somit die Ängste der Fahrradfahrer im Straßenverkehr und sorgt dafür, dass sie den Fußweg am Ufer bevorzugen müssen, wenn ihnen ihr Leben lieb ist. Selbiges Phänomen besteht bei den zahlreichen Radfahrstreifen, welche quasi eine Legitimation für die PKWs darstellen, die notwendigen 1,5 m Überholabstand deutlich zu unterschreiten, da zum ordnungsgemäßen überholen ja ohnehin kein Platz ist. Ganz abgesehen von den gefährlichen Wechseln auf dem Fußweg und abrupten Ende wie bspw in der KarLi. Auch wenn die Theorie etwas anderes vorschreibt, sollten Sie die Praxis durch solche unüberlegten und augenscheinlichen Verbesserungen für Radfahrer überdenken. In Wirklichkeit sorgen diese nämlich nur für ein deutlich gefährlicheres Fahrradfahren, weniger Radler und bessere Bedingungen für PKWs. Die einzig gute Lösung sind separate Fuß-/Radwege. Aber das ist ihnen gewiss aus der Unfallstatistik bekannt. Der Argumentation des Platzproblems kann ich nicht folgen, da (passive) PKWs ja ganz offensichtlich den absoluten Großteil der öffentlichen Fläche beanspruchen und immer Vorrang haben. Aber auch wenn man Sie diese deutlichen Vorteile für PKWs wünschen, sollten Sie im Blick haben welche Gefahren sie Radfahrern mit derartigen Straßen aussetzen und diesen somit eher die Lust am Radeln nehmen oder den Umstieg aufs Rad behindern/erschweren.

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Gemeldet
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.929596173397, 11.596991778638

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#16919-2025" wurde gemeldet.

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Kommentare

Im Gegenverkehr sollte man, soweit ich weiß, etwa 1 Meter Abstand halten, da man den Radfahrenden schließlich anschließend nicht noch überfährt, wenn man sich mit ihm berühren sollte. Die anderthalb Meter gelten jedoch in gleicher Richtung...

Fahren auf der Fahrbahn, solange keine Hauptstraße und Tempo 30, soll das sicherere sein. Auf dem gemeinsamen Radweg und Fußweg kommt man sich doch nur in die Quere, wenn man ein etwas höheres Tempo (15 -30 km/h) fahren möchte.

Für mich ist dieser Schutzstreifen in der Karl- Liebknecht- Straße etwas weiße Markierung auf der Straße, auf der Autos nicht stehen und fahren dürfen, womit man bei Stau mit dem Fahrrad schön und bequem rechts vorbeifahren kann. Das bedeutet auch, wenn dort Autos rechts neben diesem Streifen parken, fahre ich einfach etwas weiter links dieser Linie. Anders steht es auch nicht in den Verkehrsregeln.

Und dass Autos zu eng an einem selbst vorbeifahren, wäre auch ohne diesen Schutzstreifen der gleiche Fall, da Autofahrende durch die sehr geräumige Fahrbahn immernoch in der gleichen Spur überholen. Dass mancheiner dennoch nicht verstehen will, was ein Schutzstreifen ist, ist traurig.

Dennoch großes Lob an den Melder, sie haben die allgemeinen Probleme des Radverkehrs sehr anschaulich dargestellt. 👍

wie viele Radfahrer ..........
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Wer nicht auf der Fahrbahn fahren will oder kann, darf sein Rad gerne unter Beachtung der StVO auf dem Gehweg schieben. obligatorischer Hinweis: wenn beim Schieben anderer Fußverkehr behindert wird, ist auf der Fahrbahn zu schieben...