#18364-2025

Beschreibung des Mangels

Die Grünphase für die Fußgänger und Fahrradfahrer ist viel zu kurz. Dies ist ein stark frequentierter Fuß- und Fahrradweg. Insbesondere viele Kinder nutzen diesen Übergang. Zu Fuß schafft man es nur bis zur Straßenmitte. Auch als Radfahrer ist das überqueren während einer Grünphase kaum zu schaffen.

Details des Mangels

Kategorie
Ampel
Status
In Bearbeitung
Abteilung
Lichtsignalanlagen
Geokoordinaten
50.92851389246, 11.594811978523

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#18364-2025" wurde gemeldet.

Sehr geehrter Mangelmelder:in, vielen Dank für Ihren Hinweis. Die kurze Grünphase ist tatsächlich regelkonform. Wie der erste Kommentator bereits schrieb ist das Grün nur als Startsignal zu sehen. Sobald Rot aufleuchtet darf die Fahrbahn nicht mehr betreten werden. Selbst wenn man erst einen Schritt auf die Fahrbahn gesetzt hat kann man die Fahrbahn noch queren bevor für die KFZ wieder Grün wird. Rechtlich ist dies in der StVO §37 Abs. 2 Nr. 5 Satz 3 geregelt. Zitat: "Wechselt Grün auf Rot, während zu Fuß Gehende die Fahrbahn überschreiten, haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen." Die kurze Freigabedauer ermöglicht an dieser Stelle auch ein zweites Freigabefenster anzufordern falls es sehr viele Fußgänger gibt. Kurz nach der Grünphase kann eine 2. Grünphase im selben Umlauf angefordert werden. Schlussendlich können sie auch einen Blindenanforderung absetzen, dabei steigt die Freigabedauer auf 9s an. Mit freundlichen Grüßen Ihr Kommunalservice Jena

Der Status des Mangels "#18364-2025" wurde von "Gemeldet" zu "In Bearbeitung" geändert.

Kommentare

Wenn die Ampel Grün zeigt ist dies als Startlicht zusehen. Man kann bequem die Fahrbahn überqueren auch wenn die Ampel schon Rot zeigt. Bei Kindern sorgt diese Schaltung aber immer wieder zu Verwirrungen.

Wen kann man eigentlich dafür haftbar machen, sollte dort sich ein Autofahrer regelwidrig verhalten und aufgrund der zu kurzen Grünphase ein Unfall passieren? Den Autofahrer und den dafür zuständigen KSJ?

Im Normalfall den der sich regelwidrig verhält.
Da die Grünzeit regelkonform ist wird es es schwer den KSJ/Stadt/Hersteller zu belangen.
Grundsätzlich ist hier StVO mit ihren Vorschriften relevant. Wobei viele §1 gerne ignorieren.

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