#20735-2026

Beschreibung des Mangels

Hier fehlt ein Schild "Vorfahrt beachten". Die Straße, auf die diese einmündet, ist eine Vorfahrtsstraße und entsprechend beschildert. In diesem Zustand entsteht der Eindruck, dass rechts vor links gilt.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.934600062588, 11.592997076817

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#20735-2026" wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Wir werden das Zeichen 205 StVO (Vorfahrt gewähren) installieren lassen. FD Mobilität

Der Status des Mangels "#20735-2026" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

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Kommentare

Es ist doch eine Einbahnstraße. Warum, außer eventuell für Radfahrer sollte das Schild dort hängen?

Ist in der Fahrtrichtung nicht freigegeben.
Also auch keine Beschilderung notwendig.

Die StVO und ihr Kommentar sagt:

Ist in Einbahnstraßen Radverkehr aus der Gegenrichtung durch Zusatzzeichen zugelassen, hat die Straße den Charakter einer Fahrbahn mit gegenläufigem Verkehr. An ungeregelten Knotenpunkten gilt für den ausfahrenden Radfahrer und den Querverkehr die Vorfahrtregel Rechts vor Links. Mündet jedoch eine Einbahnstraße mit gegenläufigem Radverkehr in eine Vorfahrtstraße (Zeichen 306), hat der bevorrechtige Verkehr Vorfahrt. Für den gegenläufigen Radverkehr ist dann vor der Einmündung (Zeichen 205) anzuordnen.