Beschreibung des Mangels
Sehr geehrte Damen und Herren
Als Fahrradpendler aus Apolda nutze ich die Strecke durch das Mühltal nahezu täglich. Mit Interesse habe ich den Artikel *„Radfahrer haben an dieser Stelle in Jena keine Vorfahrt mehr“* https://rathaus.jena.de/de/aenderung-der-vorfahrtsregelung-fuer-radfahr…) gelesen, in dem die Stadt die Änderung mit einer Häufung von Unfällen sowie den Empfehlungen der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen begründet.
Aus Sicht eines regelmäßigen Nutzers wird jedoch ein wesentlicher Aspekt der bisherigen Gefahrenlage nicht ausreichend berücksichtigt. Die kritischen Situationen entstanden nach meiner Beobachtung überwiegend dadurch, dass Kraftfahrzeuge aus der Seitenstraße den Radweg überquerten, ohne sich zuvor ausreichend zu vergewissern, ob sich Radverkehr nähert. Viele Fahrzeuge hielten erst an der Sichtlinie zur B7 – und damit bereits auf dem Radweg. Für Radfahrende bedeutete dies regelmäßig Gefahrenbremsungen oder Ausweichmanöver.
Mit der neuen Vorfahrtsregelung wird aus meiner Sicht die Verantwortung für diese Konfliktsituation auf den Radverkehr verlagert, anstatt die eigentliche Ursache zu beseitigen. Die Änderung sendet das Signal, dass nicht das Überfahren und Blockieren des Radwegs das Problem war, sondern die bisherige Vorfahrtsregelung. Ich befürchte daher, dass sich das Verhalten des Kraftfahrzeugverkehrs an dieser Stelle nicht verbessert, sondern sich eher die Erwartung verfestigt, dass Radfahrende grundsätzlich warten müssen. Dadurch könnte die Verkehrssicherheit für den Radverkehr sogar abnehmen und überdies könnte dies die Wahrnehmung ähnlicher Verkehrssituationen beeinflussen. Ich denke hierbei besonders an den Rad-/Fußweg an der Wiesenstraße.
Gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen Erneuerung der Fahrbahndecke im Mühltal, über die ebenfalls die Zeitung berichtet , wäre dies aus meiner Sicht eine gute Gelegenheit gewesen, die eigentliche Konfliktstelle baulich zu entschärfen. Im Zuge der Bauarbeiten hätten Maßnahmen umgesetzt werden können, die Kraftfahrzeuge wirksam dazu veranlassen, bereits vor dem Radweg anzuhalten. Denkbar wäre beispielsweise eine Bodenschwelle oder eine andere bauliche Gestaltung unmittelbar vor der Radfurt, die die Geschwindigkeit reduziert und die Aufmerksamkeit auf den querenden Radverkehr lenkt. Solche Maßnahmen würden die Ursache der Konflikte angehen, anstatt die Vorfahrtsregelung zulasten des Radverkehrs zu ändern. Auch sollte man dabei bedenken das dieser Teil des Radwegs zum, durch Thüringen führenden, Radfernweg Thüringer Städtekette gehört und dieser auch von ortsunkundigen Personen genutzt wird.
Rechtlich ist die Änderung der Vorfahrt zwar nach § 45 StVO grundsätzlich zulässig, sofern sie aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet wird. Unabhängig davon bleiben jedoch die allgemeinen Sorgfaltspflichten der Straßenverkehrs-Ordnung bestehen. Wer aus einer untergeordneten Straße in einen Bereich mit eingeschränkter Sicht einfährt, muss seine Geschwindigkeit entsprechend anpassen und sich erforderlichenfalls vorsichtig bis zur erforderlichen Sicht vortasten. Eine eingeschränkte Sicht entbindet nicht von der Pflicht zur besonderen Vorsicht, sondern begründet diese gerade. Dass Kraftfahrzeuge den Radweg erst überfahren und dort anhalten, sollte deshalb aus meiner Sicht nicht durch eine geänderte Vorfahrtsregelung kompensiert, sondern durch geeignete bauliche oder verkehrstechnische Maßnahmen verhindert werden.
Ich bitte daher darum, die Auswirkungen der geänderten Verkehrsführung nach einer angemessenen Zeit zu evaluieren. Dabei sollte insbesondere untersucht werden, ob sich das Verhalten des Kraftfahrzeugverkehrs beim Überqueren des Radwegs tatsächlich verbessert hat oder ob die Vorfahrtsänderung lediglich die Konfliktverantwortung verlagert hat. Ebenso sollte geprüft werden, ob bauliche Maßnahmen im Zuge der aktuellen Straßensanierung nicht die nachhaltigere und sicherere Lösung gewesen wären.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.93933416397, 11.54900867606
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#22002-2026" wurde gemeldet.
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Der Status des Mangels "#22002-2026" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.
Vielen Dank für ihre Anregung. Wir haben sie an die zuständigen Kolleg*innen weitergeleitet. Da es sich um eine Anregung handelt, wurde der Eintrag geschlossen. Ihr Mängelmelder-Team
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