Beschreibung des Mangels
Hindernis auf Ge- und Radweg & Fahrradstraßenbenutzungsverbot
Die UK-VZ liegt bei 160cm statt wie vorgeschrieben bei 220cm.
Wer aus Richtung Innenstadt kommt und auf die tarngraue Rückseite zufährt (ja, gemeinsamer Geh- und Radweg) kann direkt Bekanntschaft mit dem Blech machen.
Ich bin immer wieder aufs Neue irritiert und geradezu fassungslos, dass selbst die allereinfachsten Vorgaben der RSA95 immer wieder missachtet werden.
Vielleicht wäre es zielführend, wenn der zuständige FD bei derart eklatanten Verstößen gegen die Verkehrsrechtliche Anordnung auch mal die "OWi-Karte" zieht, den Ausführenden dann eben per Bußgeldbescheid auf die Unzulänglichkeiten hinweist.
In Richtung Innenstadt muss(!) man bei der vorhandenen Beschilderung auch bis zur Ka-Li mit dem Rad auf dem zum Geh- und Radweg verordneten Gehweg fahren. Eine Aufleitung auf die links verlaufende Fahrradstraße ist zwar vorhanden, auf Grund des angeordneten VZ.240 darf man diese aber nicht benutzen...
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.930886786372, 11.596780121326
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