Beschreibung des Mangels
Seit der letzten StVO-Novelle vor knapp einem Jahr ist auch das Halten auf Radfahrschutzstreifen verboten. Die Beschilderung an dieser Stelle suggeriert jedoch, dass nur das Parken verboten wäre.
Bitte prüfen Sie, ob das Zeichen 286 gegen ein Zeichen 283 ausgetauscht werden sollte, um Halten und Parken auf dem Radfahrschutzstreifen (wie im Bild) zu unterbinden.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.92365062251, 11.571063101292
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, die letzte Novelle zur StVO von vor knapp einem Jahr ist nicht in Kraft getreten.
Wa haben Sie nicht verstanden an der Anmerkung meines Vorredners, das die Novelle noch nicht in Kraft getreten ist ?
Wenn es dann soweit ist, werden wir gern die Beschilderung anpassen, aber bis dahin bleibt alles so, wie es ist.
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #5331-2021, die neue ID ist: #5239-2021.
Kommentare
Hallo, das Schild ist aber…
PermalinkHallo, das Schild ist aber doch sowieso schon jetzt überflüssig, da der Schutzstreifen ja eh ein Parkverbot darstellt!?
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 25.04.2021 - 21:29