Beschreibung des Mangels
Wer hat sich denn den Spaß ausgedacht?
VZ.240 ordnet eine Radwegebenutzungspflicht an. Radfahrende in Richtung Norden haben zwingend die hier als "gemeinsamer Geh- und Radweg" angeordnete Nebenfläche zu nutzen. An eben jene Anordnung der Radwegebenutzungspflicht sind entsprechend der VwV-StVO konkrete Anforderungen gestellt.
Wenn nun also die Fachbehörde die Auffassung vertritt, dass hier unter Berücksichtigung aller Faktoren eine Radwegebenutzungspflicht anzuordnen ist - wie hat sich das ZZ. "Radfahrer bitte absteigen" dorthin verirrt?
Wenn Radfahrende hier zum Absteigen aufgefordert werden, entspricht der Radweg ganz offensichtlich nicht den Anforderungen, die an die Anordnung einer RWBP gestellt werden.
Bitte prüfen Sie, ob entweder die gesamte Schilderkombination oder aber das ZZ. abzuordnen ist.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.877856255849, 11.593129634857
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