Beschreibung des Mangels
Fehlendes Zeichen 1000-32:
Die Einmündung quert den in beide Richtungen benutzungspflichtigen Geh- und Radweg. Darum ist das Zeichen 1000-32 anzubringen.
vgl. VwV-StVO, Nummer II zu §2 Absatz 4; Randnummer 38:
"An Kreuzungen und Einmündungen sowie an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist für den Fahrzeugverkehr auf der untergeordneten Straße das Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren." oder Zeichen 206 „Halt. Vorfahrt gewähren." jeweils mit dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Fahrrades und zwei gegengerichteten waagerechten Pfeilen (1000-32) anzuordnen.[...]"
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.901804451834, 11.578272879124
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