Beschreibung des Mangels
Unklare Radverkehrsführung und fehlende Querungsmöglichkeit:
Nach der Einmündung der Zufahrtsstraße zum Spaßbad verjüngt sich der Radwegsstreifen auf 1,5m und ist somit nicht mehr für die linksseitige Radverkehrsführung zulässig.
vgl. VwV-StVO, Nummer II zu §2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4; Randnummer 37:
"Voraussetzung für die Anordnung ist, dass
a) die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt [...]"
Leider befahren dennoch viele Radfahrer den linksseitigen Radweg als "Geisterfahrer" stadtauswärts hinauf in Richtung Grenzstraße.
Bitte bringen Sie darum an dieser Stelle eine Beschilderung an, die Pflicht zur Nutzung der Straße für unwissende Radfahrer und intolerante Autofahrer verdeutlicht.
Weiterhin ist eine sichere Querungsmöglichkeit einzurichten.
vgl. VwV-StVO, Nummer II zu §2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4; Randnummer 36:
"Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen."
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Verkehrsleiteinrichtungen, Parkraum, Graffitientfernung
- Geokoordinaten
- 50.897155871226, 11.582022607327
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