Beschreibung des Mangels
Unzulässige Anordnung aufgrund fehlender Querungsmöglichkeit:
Der Wechsel auf die Fahrbahn über die Grünfläche ist unzumutbar. Es fehlt eine Absenkung der hohen Bordkante unmittelbar hinter der Beschilderung.
Daraus ergibt sich Hinfälligkeit der Beschilderung.
vgl. VwV-StVO, Nummer II zu §2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4; Randnummer 36:
"Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen."
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.881562483459, 11.590578854084
Kommentare
Ihr könnt doch nicht einen…
PermalinkIhr könnt doch nicht einen Weg freigeben ohne dass zuvor die Absenkung in trockenen Tüchern ist. Entweder oder. Bei der Straßenverwaltung etwas "Anregen" klingt für mich nach: Wird sowieso nie gemacht da zu teuer.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 07.05.2019 - 16:04
Na toll! Ganz Klasse! Wenn…
PermalinkNa toll! Ganz Klasse! Wenn dieser Weg demnächst nur noch in nördlicher Richtung befahren werden darf, dann ist er anders herum ja nur noch Fußweg und darf in diese Richtung nicht befahren werden. Somit muss man dann zukünftig spätestens ab Jembo-Park als Radfahrer auf der Straße fahren und somit an dieser Stelle die Fahrbahn überqueren. Noch dazu wo im Mangel 1481 genau für diese Stelle das sichere Überqueren der Fahrbahn bemängelt wird. Also ich für meinen Teil würde lieber auf diesem Weg weiter fahren dürfen und verstehe auch nicht, warum man den Weg dann nun nur in nördlicher Richtung freigeben will. Igendwie führt für mich das Melden von Mängeln nicht unbedingt zur Beseitigung dieser, sondern zu neuen Mängeln. Ich fühle mich jedenfalls dann an dieser Stelle zukünftig wesentlich unsicherer als Radfahrer. Vielen Dank für den gemeldeten Mangel :-(
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 09.05.2019 - 11:43