Beschreibung des Mangels
Auf der Stadtrodaer Straße stadtauswärts steht NACH der Einfädelung aus Richtung Burgau vor der ampelgeregelten Fußgängerquerung in Lobeda-Altstadt ein tempobegrenzendes 50er-Schild.
Mein Vorschlag ist, dieses Schild stadteinwärts VOR die Einfädelung aus Richtung Burgau unter die Brücke zu versetzen. Der Vorteil wäre, dass das Einfädeln der aus Richtung Burgau kommenden Fahrzeuge dann sicherer wäre, da es (theoretisch) keine Geschwindigkeitsdifferenzen der beiden Fahrzeugströme mehr gäbe. Auch die Fahrzeugabstände wären im Einfädelbereich wieder etwas normalisiert, wenn die Geschwindigkeitsreduktion vor dem Einfädelbereich erfolgt.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.895629587543, 11.601750254631
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Antwort Verkehrsorganisation:
Die Beschilderung ist schon richtig so. Da die Stadtrodaer Str. einen Schnellstraßen-Eindruck vermittelt, müsste dann noch einmal die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Abfahrtsrampe angezeigt werden - mehr Schilder also und kein Gewinn, denn die Abfahrtsrampe ist und bleibt mit Zeichen 205 StVO untergeordnet und wer von der Rampe auf die Stadtrodaer Straße auffahren will, sollte sich nicht in den Verkehrsfluss hinein drängeln sondern muss nötigenfalls auch seine Geschwindigkeit verlangsamen oder anhalten können!
Vielen Dank trotzdem für den Hinweis!
Ihr Mängelmelder-Team
Der Mangel #349-2018 wurde migriert.
Kommentare
Das Argument mit dem …
PermalinkDas Argument mit dem "Schnellstraßen-Eindruck" ist etwas zweifelhaft: wenn ich z.B. von Lobeda-West kommend in Richtung Autobahn auf die Stadtrodaer Straße auffahre, habe ich den gleichen Straßentyp wie in Lobeda-Altstadt vor mir und darf sinnvollerweise trotzdem nicht meinem Eindruck folgen, sondern habe max. 50 km/h zu fahren. Ich glaube auch nicht, dass bei einer Geschwindigkeitskontrolle mein Eindruck von der Straße eine wesentliche und strafbefreiende Wirkung hat. - Also wäre kein zusätzliches 50er-Schild erforderlich.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 02.11.2018 - 17:08