Beschreibung des Mangels
An dieser Kreuzung ist immer wieder zu beobachten, dass Radfahrer, die von der Brücke kommend parallel zur Straßenbahn weiter auf den Radweg in Richtung Lobeda fahren, ihre Wartepflicht gegenüber den von Südwesten an die Kreuzung heranfahrenden Verkehrsteilnehmern missachten. Gerade bei der jetzt pünktlich zum Feierabendverkehr einsetzenden Dunkelheit ist das wieder eine erhebliche Gefahrenquelle.
Wäre es möglich, die Rechts-vor-Links-Kreuzung für die Beteiligten durch Zeichen 102 oder Zeichen 342 besser zu kennzeichnen?
Das gleiche gilt auch an der Doppelkreuzung wenige Meter südwestlich. Hier muss man als Autofahrer eigentlich immer damit rechnen, dass einem die Vorfahrt von nordwärts fahrenden Radlern völlig selbstverständlich genommen wird, während man aufgrund der schlechten Sichtbeziehung eigentlich damit beschäftigt ist, zu sehen, ob jemand von rechts kommt.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.896370912257, 11.600760519505
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Das Schlimme an dem geschilderten Szenario ist nur, dass kein Radfahrer die StVO gründlichst kennen muss - er hat ja schließlich keine Fahrschule besuchen müssen ... In dem Zusammenhang verweisen wir auf § 1 StVO :
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Vielleicht noch der Hinweis, dass noch mehr Schilder auch nicht helfen ...
Ihr Fachdienst Moblität
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4746-2020, die neue ID ist: #4654-2020.
Kommentare
Ihr Kommentar wurde entfernt…
PermalinkIhr Kommentar wurde entfernt, da es nicht sachdienlich ist. Ihr Mängelmelder-Team
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 17.11.2020 - 13:48
Ich finde es befremdlich,…
PermalinkIch finde es befremdlich, wenn der zuständige Fachdienst sich auf §1 und die Argumentation "Rad Fahrende müssen die StVO nicht kennen" zurückzieht.
Dieser Logik folgend müsste der Fachdienst sogar alles tun, um die Gefährdung Rad Fahrender durch KFZ-Führende noch weiter zu verringern. Die Gefahr wurde hier offensichtlich gemeldet und auch erkannt ("Rad Fahrende müssen StVO nicht kennen, es gilt §1 StVO für alle").
Sicherlich ist dem Grundsatz der "sparsamen Beschilderung" nachzukommen. Es bestehen dennoch Optionen, um die geschilderten Situationen (die ich prinzipiell nachvollziehen kann) zu entschärfen.
So könnte die Anordnung einer Fahrradzone(!) (KFZ frei) den Vorrang des Radverkehrs verdeutlichen. Schon jetzt ist dort mehr Rad- als KFZ-Verkehr. Die Einrichtung ist rechtlich möglich, ohne bestehende Regelungen aufzuheben.
Auch bestünde die Möglichkeit, die in mit der letzten Novelle der StVO eingeführten "Haifischzähne" (Z.342) aufzubringen. Diese verdeutlichen(!) eine bestehende RvL-Regelung und sind mit weniger Aufwand als Verkehrszeichenträger verbunden.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 17.11.2020 - 14:27