Beschreibung des Mangels
Es steht ein VZ.240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) mit ZZ. "Ende" auf dem nördlichen Gehweg, 5m vor dem Kreisverkehr.
Bei der regelmäßig stattfindenden Verkehrsschau ist sicherlich übersehen worden, dass die Anordnung der Beendigung der linksseitigen Radwegebenutzungspflicht hier keinen Sinn ergibt.
Es handelt sich im Abschnitt zwischen "An der Brauerei" und Kreisverkehr um einen reinen Gehweg. Es kann daher am Kreisverkehr kein "Ende" einer nicht vorhandenen Anordnung beschildert werden.
Das VZ.240 ist zu entfernen.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.922946929106, 11.582787036896
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Ungewöhnliche Probleme erfordern manchmal ungewöhnliche Maßnahmen.
Radfahrer machen sich oft ihre Regels selbst, so auch hier in einer für sie sehr gefährlichen Art und Weise, indem sie (natürlich auf dem Gehweg, Sie haben recht) gehäuft entgegengesetzt der Fahrtrichtung in den Kreisverkehr einfuhren, um dann auf kurzem Wege über die einmündende Felsenkellerstraße zum Fußgängerüberweg über die E.-Haeckel-Straße zu gelangen. Da sich die Fahrzeugführer aus der Felsenkellerstraße heraus vorrangig auf den von links kommenden Verkehr konzentrierten und die von rechts kommenden Radfahrer nicht wahrnahmen, kam es dort zu einer Unfallhäufung mit Radfahrern, die dort auf dem Gehweg fahrend überhaupt nicht hätten erscheinen dürfen.
Die von Ihnen beanstandete Beschilderung ist ein Versuch, die Unfallzahlen an dieser Stelle zu senken, was auch bis jetzt zu funktionieren scheint. Am Ende des Versuchs (sprich: jährliche Auswertung des Unfallgeschehens in der Unfallkommission) wird zu entscheiden sein, ob der abgesetzte Geweg zwischen An der Brauerei und A.-Puschkin-Platz für den Radverkehr freigegeben werden kann oder die Beschilderung Radweg - Ende entfernt werden und über andere Maßnahmen nachgedacht werden muss.
Der Mangel #635-2018 wurde migriert.
Kommentare
Ich bin ja nur Laie
Permalinkaber wenn ein Radweg auf einen Fußweg endet muß der Radfahrer halt absteigen und
bis zur nächsten Straße schieben. Ich kenne die Stelle die Sie beschrieben haben,
und mir ist nicht bekannt daß es einen Anspruch auf durchgängiges Radfahren gibt.
Aber da Sie sich ja mit Abkürzungen gut auskennen werden Sie das sicher klarstellen können.
Gespeichert von Der gute Dan (nicht überprüft) am Di., 01.01.2019 - 01:57
@Ich bin ja nur Laie
PermalinkVielleicht sind Sie ein "Laie". Mit Gewissheit lässt sich beurteilen, dass Sie das Problem nicht verstanden haben. Es geht nicht um einen von Ihnen unterstellten "Anspruch auf durchgängiges Radfahren".
Auch ist Ihre Feststellung "dann muss man halt absteigen" völlig an der Realität vorbei: man darf dort gar nicht fahren.
Es geht - ganz einfach formuliert - darum, dass hier etwas für beendet erklärt wurde, was überhaupt nicht angeordnet ist. Stellen Sie sich als Analogie vor, auf der Stadtrodaer Straße stünde in Höhe der Abfahrt zum Stadion ein Verkehrszeichen, dass eine "Tempo30-Zone" beendet. Würden Sie da auch was von "es gibt kein Recht auf durchgängig 60km/h" oder "da muss man auch mal bremsen" schreiben? mh?
Gespeichert von DMHH (nicht überprüft) am Mi., 02.01.2019 - 18:02
"ungewöhnliche Maßnahmen"
PermalinkRadfahrern vorwerfen, dass diese sich ihre eigenen Regeln machen. Und dann als zuständige Fachbehörde was machen? Genau, sich eigene Regeln basteln. Genau mein Humor.
Radfahrer nutzen ordnungswidrig den Gehweg, missachten die StVO. Und kurz vor dem Kreisverkehr halten sich Radfahrer plötzlich an die StVO und steigen ab. In der Tat, die Annahme ist ein Spiegelbild der Realität. Nicht.
Bei einer anderen Mängelmeldung (Schillerstraße / Ernst-Abbe-Straße?) wurde eine Kombistreuscheibe einer LSA erwähnt, die quasi das Geisterradeln implizieren würde. Dort wurde _sofort_ ein Austausch veranlasst, weil Radfahrer diese Kombistreuscheibe als Erlaubnis zum Radfahren auf der linken Seite interpretieren könnten.
Und hier an der Einmündung Puschkin-Platz? Hier zeigt das VZ.240 den Radfahrern an "oh, hier durfte ich wohl doch fahren". Das ist ebenfalls eine Einladung zum Geisterradeln.
Ich stelle fest, dass die Stadt Jena im Bezug auf verkehrsrechtliche Anordnungen ein enormes Verbesserungspotential aufweist.
Ich appelliere nochmals an die Einhaltung §45 Abs. 9 StVO. Verkehrzeichen sind nur anzuordnen, wo dies [zwingend] erforderlich ist.
Gespeichert von DMHH (nicht überprüft) am Mi., 16.01.2019 - 11:56
Logik
PermalinkEin weiteres, gewichtiges Problem - an der Stelle werde ich, korrekt auf der Straße radelnd gerne angehupt, beschimpft und engst überholt. Aus dem Fenster schreit es dann gerne, ich solle gefälligst auf dem Radweg fahren. Den gibt's ja nicht, aber jetzt glauben sich die (wenigen so aggressiven) Autofahrer auch noch im Recht. Warum arbeitet die Stadt Jena eigentlich immer an der maximalen Gefährdung der Radfahrer? Das ist keine Geschmackssache, sondern ein falsch aufgestelltes Verkehrsschild, das es zu beaeitigen gilt.
Im übrigen sagt unter anderem die Verwaltungsvorschrift zur StVO, dass die Benutzung von linksseitigen Radwegen innerhalb geschlossener Ortschaften 'grundsätzlich nicht angeordnet werden' soll. Das hat seine Gründe auch wieder in der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Aber Mindestbreiten, Radwegsicherheit oder Vorschriften sind hier ja in der Stadt auch eher optional gesehen.
Gespeichert von sob (nicht überprüft) am Fr., 26.04.2019 - 16:26