Geschlossen

#1396-2019  Straßenschild

Fehlende Zeichen 1000-32:
Links- und Rechtsabbiegerspur der einmündenden Lobedaer Straße queren den in beide Richtungen benutzungspflichtigen und parallel zur Hauptstraße verlaufenden Geh- und Radweg. Darum ist auf beiden Spuren vor den Fußgänger- und Radverkehrsfurten das Zeichen 1000-32 anzubringen.

#1393-2019  Straße/Gehweg/Radweg

Unklare Radverkehrsführung:
Nach Querung der Zufahrtsstraße zum Spaßbad erfolgt keine weitere Kennzeichnung des Radweges durch Zeichen 241, sodass die rote Pflasterfläche bestenfalls zum optional befahrbarem, sonstigen Radweg wird. Es fehlt in jedem Fall der Hinweis auf die Zweirichtungsführung des Radverkehrs, also den Gegenverkehr ab dieser Stelle.

#1391-2019  Ampel

Radfahrerpiktogramme in Fußgängerampel:
Der Radweg entlang der Rudolstädter Straße wird kurz vor Erreichen der Grenzstraße als Gehweg mit Absteigepflicht für Radfahrer gekennzeichnet und obwohl die Radverkehrsführung erst deutlich nach der Querung durch einen benutzungpflichten Geh- und Radweg fortgesetzt wird, zeigt die Fußgängerampel stadteinwärts Fahrradpiktogramme.

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