Wie bereits zur letzten unsachgemäßen Instandsetzung der Bankette bemängelt, haben sich wieder große Vertiefungen am Kurveninnenrand gebildet. Diese Verkehrsgefährdung sollte eventuell durch eine dauerhafte Befestigung beseitigt werden. Der Stand der Technik kennt inzwischen verschiedene Möglichkeiten dazu.
Die ungünstige Gradientenführung wird immer wieder zur Befahrung führen.
Der Mangel wurde schon wiederholt gemeldet.
Der Zustand der Straße gleicht einem unbefestigten Feldweg.
Ist die dauerhafte Betreibung des Schüttgutlagerplatzes im Überschwemmungsgebite der Saale überhaupt zulässig?
Warum erteilt man (?) keine Auflagen?
Es wurde vermutlich im Zuge eines Unfalls das Geländer zum Lasaaner Bach beschädigt. Es besteht Verletzungsgefahr aufgrund der scharfkantigen Bruchstelle.