Der Gehweg des Leutragrabens vom Johannisplatz kommend rechtsseitig bis zur Einmündung E._Abbe-Straße ist ausweislich der vorhandenen Beschilderung nicht mehr für den Fahrradverkehr freigegeben. Trotzdem findet sich in der Fußgängerampel zu diesem Gehweg immer noch ein Fahrradpiktogramm, welches wohl suggeriert, dass eine Nutzung des Gehweges mit dem Fahrrad zulässig ist.