Straßenverkehrsbehörde

#4396-2020  Straßenschild

Unklare Radverkehrsführung:
Nach Querung der Zufahrtsstraße zum Spaßbad erfolgt keine weitere Kennzeichnung des Radweges durch Zeichen 240 oder 241-30, sodass die rote Pflasterfläche bestenfalls zum optional befahrbarem, sonstigen Radweg wird. Es fehlt in jedem Fall der Hinweis auf die Zweirichtungsführung des Radverkehrs, also den Gegenverkehr ab dieser Stelle.

#4394-2020  Straßenschild

Gleiche Problematik wie an der Otto-Eppenstein-Straße. An den Ausfahrten der Tankstelle (die wohl ohne Zweifel als "verkehrsreiche Grundstückszufahrten" angesehen werden dürfen), werden Radfahrer regelmäßig zu Notbremsungen gezwungen, weil ausfahrende PKW ihre Wartepflicht vor dem Radweg missachten oder nur auf stadteinwärts fahrenden Radverkehr achten.

#4392-2020  Straße/Gehweg/Radweg

Fehlende Möglichkeit zum Überwechseln vom benutzungspflichtigen Radweg im Seitenraum auf die Fahrbahn in Richtung Göschwitz an der Einmündung der Göschwitzer Straße.
Zum Erreichen der Fahrbahn muss in gefährlicher Weise eine 20cm hohe Bordsteinkante und anschließend die Rechtsabbiegerspur der B88 überwunden werden.

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