#4169-2020

Beschreibung des Mangels

Die Ampel vor der Nordschule (bei dem Blumenladen Ambiente) ist zu kurz. Ein Erwachsener schafft es kaum über die Ampel rechtzeitig. Was sollen da die Kinder oder Alten Leute machen?

Details des Mangels

Kategorie
Ampel
Status
Geschlossen
Abteilung
Elektrotechnik
Geokoordinaten
50.938246947605, 11.588870682048

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Das Grün hat die Funktion eines Startlichts, das in extremen Fällen nur kurz leuchtet (5 Sekunden). Es zeigt also nicht die Zeit an, in der die Straße überquert werden soll, sondern die Zeit, in der losgegangen werden darf. Springt das Fußgängersignal auf Rot, darf die Fahrbahn nicht neu betreten werden, jedoch dürfen die auf dem Überweg befindlichen Personen die Fahrbahn mit normaler Geschwindigkeit räumen. Während dieser notwendigen Räumzeit wird der Querverkehr noch zurückgehalten.

Rechts- und Linksabbieger, denen gewöhnlich gleichzeitig mit dem Fußgängerverkehr Grün gezeigt wird, haben nach §9 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung den Fußgängern beim Abbiegen Vorrang zu gewähren und nötigenfalls anzuhalten. Diese Vorschrift gilt allgemein und unabhängig von der Stellung der Fußgängersignale, da sich Passanten trotz rotem Signal aus den oben geschilderten Gründen berechtigt auf dem Überweg befinden können.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4261-2020, die neue ID ist: #4169-2020.

Kommentare

Nur leider halten sich nicht alle Autofahrer an den Paragraphen.
Ich finde es trotzdem nicht zulässig vor einer Grundschule die Ampel so kurz einzustellen. Es wäre vorteilhaft die Grünphase zu ändern. Seit über 20 Jahren muss man sich über die Ampel beschweren. Sehr schwach, Jena!

Die Norm, die eine Richtlinie ist, besagt aber auch: "Die Fußgängerfreigabezeiten sollten dabei mindestens so lang bemessen werden, dass ein Fußgänger, der zu Beginn der Freigabezeit am Fahrbahnrand startet und die Furten mit der rechnerischen Räumgeschwindigkeit quert, vor dem Ende der Freigabezeit mindestens die Mitte der zweiten Richtungsfahrbahn erreicht." (RiLSA, S.18)

Das da täglich über 40.000 Fahrzeuge lang fahren, sollte eigentlich Ansporn genug sein, die Qualität des Fußverkehrs so anzupassen, dass es Mängelhinweise, wie diese, nicht geben braucht.

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