#4859-2020

Beschreibung des Mangels

In der Lobedaer Straße ist ab der Kreuzung Keßlerstraße mit VZ.240 ein linksseitiger Geh- und Radweg angeordnet. Dies steht im Widerspruch zur baulichen Ausführung des Abschnittes, da jeweils unterschiedliche ausgestaltete Flächen (rote Pflasterung, graue Pflasterung) vorhanden sind.

Unklar bleibt daher, ob die angeordnete Benutzungspflicht auch für den Bereich der Saalebrücke gilt.

Dies vor dem Hintergrund, dass die Geländerhöhe lediglich 100cm beträgt, Radverkehr daher nicht zugelassen werden kann. Darüber hinaus befinden sich Hindernisse (Lichtmaste) auf der Verkehrsfläche.

Ich bitte freundlich um Klarstellung, ggfs. durch Anordnung entsprechender Verkehrszeichen, wie ich als Rad Fahrender hier entsprechend StVO fahren darf/soll.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.898667443915, 11.598280996041

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Wir werden die Radverkehrsführung in der gesamten Lobedaer Straße sowie diesen Hinweis vor Ort überprüfen und ggf. Änderungen vornehmen. FD Mobilität

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4951-2020, die neue ID ist: #4859-2020.

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