#7427-2022

Beschreibung des Mangels

Am Fußgängerüberweg, wie hier z.B. Übergang Paradiesbrücke, ist die Bordkante nicht an den markierten Längs-Steifen abgesenkt. Falls diese Seite für Sehbehinderte gedacht ist, stellt das eine unzumutbare Stolperkante dar.
Wenn diese Seite für Radfahrer vorgesehen ist, stellt das ebenso eine Kante dar, die zum Fahren ungünstig ist.
Was sind die Gründe, die Bordkante nicht über die gesamte Markierung abzusenken? Diese Art ist nicht nur an der Paradiesbrücke so zu finden!

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Ampel
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverwaltung Mitte
Geokoordinaten
50.92558122303, 11.589385271072

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Sehr geehrte Melderion, sehr geehrter Melder,

die Gestaltung der Bordabsenkungen entspricht den gültigen Regelwerken für eine barrierefreie Querungsstelle. Querungsstellen müssen sowohl für mobilitätseingeschränkte, als auch für sehbehinderte Personen geeignet sein, ohne jemanden zu diskriminieren. Das kann entweder als Kompromißlösung mit 3 cm Bordanschlag über die gesamte Breite oder, wie hier, mit differenzierten Bordhöhen von 0 cm für Radverkehr, Kinderwagen, Rollator usw. (mit Sperrfeld) und 6 cm für sehbehinderte Personen (mit Richtungsfeld)hergestellt werden. Die Bordhöhe von 6 cm lässt sich für sehbehinderte Personen mit Langstock sehr gut fühlen und ist keinesfalls eine Stolperstelle.

Uns ist durchaus bewusst, dass der Bereich mit Nullabsenkung nicht sehr breit ist. Es wurde jedoch die unter den gegebenen Rahmenbedingungen mögliche Breite ausgenutzt. Im Beirad Radverkehr wurde dieser Variante ausdrücklich der Vorzug gegenüber der vorher vorhandenen Variante mit einheitlicher Bordhöhe von 3 cm gegeben. Eine grundsätzliche Verbreiterung lässt sich nur durch massive Eingriffe in die Stützbauwerke entlang der Paradiesstraße herstellen und ist kurz- bis mittelfristig nicht geplant.

Die Baumaßnahme wurde vorher mit dem Radverkehrsbeirat und dem Beirat für Menschen mit Behinderungen abgestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Henning

AL Straßenverwaltung

 

 

 

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #7537-2022, die neue ID ist: #7427-2022.

Kommentare

Beschreibung
Am Fußgängerüberweg, wie hier z.B. Übergang Paradiesbrücke, ist die Bordkante nicht an den markierten Längs-Steifen abgesenkt. Falls diese Seite für Sehbehinderte gedacht ist, stellt das eine unzumutbare Stolperkante dar.
Wenn diese Seite für Radfahrer vorgesehen ist, stellt das ebenso eine Kante dar, die zum Fahren ungünstig ist.
Was sind die Gründe, die Bordkante nicht über die gesamte Markierung abzusenken? Diese Art ist nicht nur an der Paradiesbrücke so zu finden!

Die Antwort "DIN 31981 erklärt alles" klärt nichts,
diese DIN ist nirgends zu finden, wie ist der Inhalt???

Bekomme ich noch eine Antwort zu meiner Anfrage oder muß ich erneut an Mängelmelder schreiben?

Bitte die Seite für Fahrradfahrer und die für Fußgänger kennzeichnen.

Diese Ampel ist angesichts der vielen Fußgänger und Radfahrer viel zu eng. Nicht nur die Kante ist hinderlich. Auch die Ampelmasten stehen mitten im Weg.

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