für den Herrn von der ASEG - bitte in Rechtsfragen jemand Rechtskundigen mit der Antwort betrauen.
Bilder (von Personen) in der Öffentlichkeit, die nicht veröffentlicht werden und keine intimen Situationen erfassen sind weder verboten noch strafbar. Im gegebenen Fall kommt u.U. sogar noch ein berechtigtes Interesse hinzu, so dass sogar ein Erlaubnistatbestand nach DSGVO vorliegen könnte (betreffend "nicht private" Erstellung sowie Veröffentlichung)
Kurz gefasst, DSGVO hat keine Geltung im privaten Bereich und ohne Veröffentlichung;
Recht am eigenen Bild muss gegen andere Rechte abgewogen werden - nur im besonderen Bereichen (Bad, Schlafzimmer) gilt zuvorderst ein gesetzliches Verbot.
für den Herrn von der ASEG -…
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