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Vielen Dank für den ausführlichen Kommentar.

Das hier besondere örtliche Verhältnisse einer Gefahrenlage bestehen, hat die Straßenverkehrsbehörde meiner Meinung nach schon damit anerkannt, dass an dieser Stelle bereits ein Schild auf die gefährliche Kreuzung hinweist. Wenn Sie sich die Kreuzung vor Ort ansehen, werden Sie auch feststellen, dass an dieser Stelle durchaus das Risiko einer Beeinträchtigung des Lebens und der Gesundheit der Verkehrsteilnehmer täglich mehrmals erheblich überstiegen wird.
Nach welchem Maß an dieser Stelle kein Unfallschwerpunkt vorliegt ist nicht ersichtlich. Anscheinend muss erst tatsächlich ein Unfall geschehen, damit es als solcher gewertet wird. Das von dieser schwer einsehbaren Kreuzung ein erhöhtes Risiko ausgeht reicht anscheinend nicht aus.

Auch die angesprochene Güterabwägung ist nicht nachvollziehbar. Warum die Änderung der Vorfahrtsregelung an dieser Stelle die Verhältnismäßigkeit übersteigt und wem dadurch Nachteile entstehen ist nicht klar.

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