<p>Sehr geehrter Melder,</p>
<p>verschiedentlich wird die Frage aufgeworfen, was eine Kreuzung, was eine Einmündung ist. Hierzu wird im allgemeinen wie folgt definiert:<br />
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<p> "Eine <strong>Kreuzung</strong> ist die Schnittfläche zweier oder mehrerer sich schneidender Fahrbahnen verschiedener Straßen, die sich jenseits, u.U. seitlich versetzt, fortsetzen (vgl. Senat, a.a.O.; Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 8 Rdn. 32; Mühlhaus! Janiszewski, a. a. 0., § 8 Rdn. 4, alle m.w.N.).<br />
<br />
Eine <strong>Einmündung</strong> ist das - rechtwinkelige oder schräge - <strong>Zusammentreffen einer Straße mit einer durchgehenden Straße ohne Fortsetzung</strong> über diese hinaus (vgl. Senat, a.a.O.; Jagusch/Hentschel, a.a.O., § <a href="https://dejure.org/gesetze/StVO/8.html">8</a> StVO Rdn. 33; Mühlhaus/ Janiszewski, a.a.O., § <a href="https://dejure.org/gesetze/StVO/8.html">8</a> StVO Rdn. 5, alle m.w.N.)."</p>
<p>Vorliegend handelt es sich um eine scharfe Kurve, bevor es an einer Einmündung zu Richtungswechseln gelangt.</p>
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<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
Sehr geehrter Melder, …
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