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Der begleitende Gehweg auf der Saaleseite ist in Richtung Norden aber unzweifelhaft ein: Gehweg.
Auf diesem haben Rad Fahrende, die älter als 9 Jahre sind und keine Person vor dem vollendetem 10.LJ begleiten, absolut nichts verloren.

So gesehen ist der Einwand, dass es eine Fahrradstraße gibt, die dann auch zu benutzen ist, korrekt. Das auch unabhängig von einer Diskussion um die B-Pflicht.
Bei der Fahrradstraße würde ich viel lieber wissen, wie die lichte Breite der Fahrbahn bei entgegenkommendem Verkehr (PKW(LKW<->Fahrrad) mit dem in der StVO-geforderten Verhalten zusammengeht, wonach der Radverkehr "weder gefährdet noch behindert werden [darf]".

Sobald ich mit einem PKW einfahre, kann ich eine Behinderung nicht ausschließen. Bei mehrspurigen Fahrrädern (Lastenrad, Anhänger) ist eine Gefährdung nur auszuschließen, wenn ich mit dem Auto anhalte. Aber selbst wenn ich ganz weit rechts ranfahre, liegt eine Behinderung vor...

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