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auch wenn ich den Mangel (Fehlverhalten) nicht gemeldet habe:
auf einem freigegebenen Fußweg gilt für Rad Fahrende: zulässige Höchstgeschwindigkeit = Schrittgeschwindigkeit.
Wenn ich mit dem Auto von Jena nach Erfurt auf der Autobahn unterwegs bin, fragt mich auch kein LKW-Fahrer, warum ich denn nicht das Angebot "Bundesstraße" oder "Kreisstraße" nebenan annehme.

Darüber hinaus gibt es aus Richtung Humboldtstraße keine(!) legale Möglichkeit, auf diesen linken Gehweg zu wechseln, ohne sich in einen Fußgänger zu verwandeln. Aus Richtung August-Bebel-Straße besteht ebenfalls nur über komische rechtliche Verrenkungen die Möglichkeit der Weiterfahrt auf der linken Straßenseite.

Außerdem sei erwähnt, dass das Radfahren auf Radwegen - nahezu unabhängig von deren Gestaltung - mit erheblichen Gefahren einhergeht, die auf der Fahrbahn gerade nicht auftreten. Dies ist auch kein "Bauchgefühl", sondern geht aus einer Reihe von Unfalluntersuchungen hervor. Diese sind letztendlich auch in die Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der StVO eingeflossen, wonach die Anordnung eines benutzungspflichtigen Radweges (also das, was dort vorher war) nur unter ganz bestimmten, eher engen Bedingungen erlaubt ist. Nämlich nur mit dem Nachweis, dass das Radfahren auf der Fahrbahn noch gefährlicher ist, als das Radfahren auf einem Radweg.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass inbesondere an die Anordnung von "linksseitigen Radwegen" erhöhte(!) Anforderungen der Begründung gestellt werden. Denn die Gefährdungslage auf solchen linksseiten Radwegen ist um ein vielfaches höher als auf "rechtsseitigen Radwegen".

tl;dr:
- Auf der Fahrbahn ist es sicherer als auf dem Radweg
- Gehweg + "Radfahrer frei" = Schrittgeschwindigkeit
- StVO sieht das Radfahren auf der Fahrbahn als Regelfall an, als "muss"

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