Erste positive Erkenntnis die Sie haben, Sie sind ein Sünder! Der Anfang um auch als Fahrradfahrer Regeln einzuhalten! Es geht nicht darum, das die Fußgänger auf ihr Recht pochen wollen. Sie machen auf den § 1 StVo aufmerksam. Richtig und nicht mehr erwarten die Fußgänger von den anderen Verkehrsteilnehmer. Ich darf Ihnen ein weiteres Beispiel nennen: Fußgängerampeln! Beobachten Sie mal beispielsweise zwei Ampeln in Jena: Ampel Johannisstraße und Ampel an der Post. Beides sind Fußgängerampeln und der Radfahrer ist verpflichtet über diese Ampel zu laufen. Bei Zuwiderhandel ist die Strafgebühr 100 € und bei Besitz einer Fahrerlaubnis 1 Punkt in Flensburg! Wenn Kontrollen stattfinden würden, würden pro Tag mehr Geld an Strafgebühren für dieses Zuwiderhandel eingenommen, als für Falschparker.
Meine Bitte: Beobachten Sie den Tunnel und die Fußgängerampeln und weisen Sie die Zuwiderhandelnden auf ihr Fehlverhalten hin und der § 1 wird vielleicht wieder mehr berücksichtigt!
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
992
Diskriminierende Werbung
10
Gewässer
216
Laterne
1207
Müll
1926
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
472
Sonstiges
1729
Spielplatz/Sportanlage
229
Stadtbäume
483
Stadtgrün
514
Stadtwald/Wanderwege
687
Straße/Gehweg/Radweg
4079
Straßenreinigung/Winterdienst
626
Straßenschild
1064
Tunnel
Permalink