Ein Mindestüberholabstand von 1,50m ist auf der Karli nicht einzuhalten ohne die Gegenfahrbahn zu nutzen.
Ja der Mindestabstand ist auch bei Schutzstreifen gesetzlich vorgeschrieben.
Haben Sie überhaupt einen Führerschein?
Das ist ein Mangel, der noch dazu eine Gefährdung für alle Radfahrer darstellt. Insbesondere vom ÖPNV erwarte ich da Rücksicht.
Ansonsten muss der Streifen weg, wenn er zu diesen Gefährdungen führt.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
882
Diskriminierende Werbung
8
Gewässer
192
Laterne
1058
Müll
1686
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
403
Sonstiges
1506
Spielplatz/Sportanlage
204
Stadtbäume
403
Stadtgrün
405
Stadtwald/Wanderwege
539
Straße/Gehweg/Radweg
3416
Straßenreinigung/Winterdienst
605
Straßenschild
961
Ein Mindestüberholabstand…
Permalink