Ein Mindestüberholabstand von 1,50m ist auf der Karli nicht einzuhalten ohne die Gegenfahrbahn zu nutzen.
Ja der Mindestabstand ist auch bei Schutzstreifen gesetzlich vorgeschrieben.
Haben Sie überhaupt einen Führerschein?
Das ist ein Mangel, der noch dazu eine Gefährdung für alle Radfahrer darstellt. Insbesondere vom ÖPNV erwarte ich da Rücksicht.
Ansonsten muss der Streifen weg, wenn er zu diesen Gefährdungen führt.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1140
Diskriminierende Werbung
17
Gewässer
258
Laterne
1515
Müll
2390
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
584
Sonstiges
1946
Spielplatz/Sportanlage
274
Stadtbäume
610
Stadtgrün
652
Stadtwald/Wanderwege
847
Straße/Gehweg/Radweg
4848
Straßenreinigung/Winterdienst
712
Straßenschild
1270
Ein Mindestüberholabstand…
Permalink