Ein Mindestüberholabstand von 1,50m ist auf der Karli nicht einzuhalten ohne die Gegenfahrbahn zu nutzen.
Ja der Mindestabstand ist auch bei Schutzstreifen gesetzlich vorgeschrieben.
Haben Sie überhaupt einen Führerschein?
Das ist ein Mangel, der noch dazu eine Gefährdung für alle Radfahrer darstellt. Insbesondere vom ÖPNV erwarte ich da Rücksicht.
Ansonsten muss der Streifen weg, wenn er zu diesen Gefährdungen führt.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1211
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
296
Graffiti
177
Laterne
1812
Müll
2822
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
649
Sonstiges
2155
Spielplatz/Sportanlage
298
Stadtbäume
694
Stadtgrün
770
Stadtwald/Wanderwege
1001
Straße/Gehweg/Radweg
5494
Straßenreinigung/Winterdienst
889
Straßenschild
1419
Ein Mindestüberholabstand…
Permalink