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Ich empfehle einen Blick in die StVO.
Und auf die Beschilderung vor Ort.

Es ist ein Gehweg.
Zwischen Fahrbahn und Gebäude auf gesamter Breite (abzüglich der Grünflächen) bleibt es ein Gehweg.

Ohne klarstellende Beschilderung (im Foto direkt das blaue runde Verkehrszeichen mit dem weißen Druck drauf) könnte(!) man argumentieren, dass es sich um einen "sonstigen Radweg" ohne ausgewiesene Benutzungspflicht handelt.
Aber richtigerweise hat die zuständige Behörde hier eine klarstellende Beschilderung angebracht, die eindeutig und unzweifelhaft vorgibt, dass das Radfahren hier auf der Fläche untersagt ist. Weil es ein Gehweg ist.

Ausschließlich Kinder bis zum vollendeten 10.Lebensjahr dürfen (bis Ende 8. Lebensjahr: müssen) dort fahren. Eine verantwortliche Begleitperson darf dann ebenfalls mitfahren. Es ist auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen.

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