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die naheliegendste Alternative, nämlich die Inkompetenz oder wahlweise zur Entlastung auch "Unaufmerksamkeit" der Fahrzeugführenden, wird ausgeklammert?

Um was für ein Verkehrszeichen mag es sich beim runden blauen am rechten Bildrand wohl handeln?
etwa um eine Radwegebenutzungspflicht? nein, keine FLäche vorhanden dafür.
vielleicht Mindestgeschwindigkeit? nein, innerortslage
sollte da womöglich "vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" stehen? mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei"? Was super korrespondieren würde zum VZ.267 + ZZ. "Radfahrer frei"?

Wie man vorliegend der Beschilderung auch auf die Idee kommen könnte, nun auf dem Fahrbahnteil links im Bild vom VZ.267 einfahren zu können, weil doch jenes VZ. nur in "der Mitte" der Fahrbahn steht: nicht nachvollziehbar in Gesamtschau der Situation dort.

Aber es steht den Empfängern des Verwarngeldes ja durchaus frei, das in einen BGB laufen zu lassen und den Rechtsweg zu beschreiten. Aber wär halt nicht so cool, wenn man am Ende dann doch zahlen müsste und die Schuld/Verantwortung nicht mehr pauschal per "Inkompetenz" auf Dritte (hier: Verwaltung) abwälzen könnte.

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