Die Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge ist in §2 Absatz 1 StVO festgeschrieben und keine "Notlösung".
Ansonsten ist die Stelle den Verantwortlichen hinreichend bekannt, allerdings wartet das Thema auf Wiedervorlage (siehe Protokoll Beirat Radverkehr vom 9. März 2021).
Die Benutzung der Fahrbahn…
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