Am Fußgängerüberweg, wie hier z.B. Übergang Paradiesbrücke, ist die Bordkante nicht an den markierten Längs-Steifen abgesenkt. Falls diese Seite für Sehbehinderte gedacht ist, stellt das eine unzumutbare Stolperkante dar.
Wenn diese Seite für Radfahrer vorgesehen ist, stellt das ebenso eine Kante dar, die zum Fahren ungünstig ist.