Beschreibung des Mangels
Hallo liebes Team
ließe sich zumindest prüfen, ob die LSA, welche stadteinwärts rechts auf dem Fuß/Radweg steht (Fußgängerampel) sich insoweit versetzen ließe, dass der Mast nicht mitten auf dem Radweg steht. Als Radfahrer ist man hier gezwungen links oder rechts an dem Mast vorbeizufahren. Langsam und zielsicher, um nicht zu kollidieren. Zudem steht rechts auf dem Geh/Radweg genau auf Höhe des Masts auch noch eine grauer Kasten (ich weiß nicht ob Strom, Daten oder was auch immer).
Vielen Dank
Details des Mangels
- Kategorie
- Ampel
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Lichtsignalanlagen
- Geokoordinaten
- 50.933374115699, 11.570742099919
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#18281-2025" wurde gemeldet.
Der Status des Mangels "#18281-2025" wurde von "Gemeldet" zu "In Bearbeitung" geändert.
Sehr geehrter Mangelmelder:in, der erste Kommentar hat den Sachverhalt bereits beleuchtet. Zusätzlich kämen bei einer Mastversetzung weitere Probleme hinzu. Der Mast muss Mindestabstände zur Straße einhalten, wird er jedoch nach hinten versetzt leidet die Sichtbarkeit der Signale für den KFZ-Verkehr. Der graue Kasten enthält übrigens die Stromversorgung der Ampel und das zugehörige Steuergerät. In der Weiterführung der Erfurter Str. zum Lommerweg scheint ein Ausleger an einem Beleuchtungsmast zu sein allerdings ohne ein Verkehrsschild. Evtl. liegt hier ein Vandalismusschaden vor oder das Schild wurde entfernt und die Markierung auf der Straße ist ein Überbleibsel einer früheren Regelung. An dieser Stelle ist auf der anderen Fahrbahn ebenso ein Radfahrstreifen markiert. Mit freundlichen Grüßen Ihr Kommunalservice Jena
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Mengel geprüft und Sachverhalt geklärt.
Der Status des Mangels "#18281-2025" wurde von "In Bearbeitung" zu "Geschlossen" geändert.
Kommentare
kein Radweg
PermalinkAn der Stelle gibt es keinen Radweg. Wenn Sie von der Papiermühle kommen, ist in Höhe der Sickingenstraße eindeutig und nicht übersehbar ein VZ.239 = Gehweg mit dem Zusatzzeichen "Radverkehr frei" angeordnet. Der bis dahin vorhandene Radweg endet dort.
Sie befinden sich auf einem Gehweg, auf dem Schrittgeschwindigkeit gilt.
Ich bin zuversichtlich, dass jeder bei Schrittgeschwindigkeit den LSA-Mast erkennt und an diesem vorbeifahren kann. Wer sich das nicht zutraut und/oder lieber schneller als Schrittgeschwindigkeit radeln möchte, darf selbstverständlich die Fahrbahn benutzen.
Gespeichert von Radfahrergast (nicht überprüft) am Di., 19.08.2025 - 10:56
irreführend Markierungen
PermalinkDanke für das Feedback und die damit verbundene Info zur den VZ.
Wenn der Gehweg ab Sickingenstr. lediglich für Radfahrende freigegeben ist, ist es etwas verwunderlich, dass dann am Ende des Gehwegs an der Einmündung zum Lommerweg plötzlich eine rot markierte Wegeführung auftaucht, welche doch implizieren kann, dass dies die Weiterführung eines Radfahrstreifens darstellt. Ja, die rote Markierung dient in allererster Linie der höheren Sichtbarkeit und Sicherheit. Aber irreführend ist diese Führung allemal.
Autofahrende sehen das Fußgängerschild mit dem Rad-frei nicht, sie sehen aber später die roten Markierungen und verstehen nicht warum Radfahrende die Straße nutzen.
Gespeichert von Meldender (nicht überprüft) am Di., 19.08.2025 - 13:42
Regelwerke
PermalinkDie von Ihnen beschriebene Furt an der Einmündung (Kreuzung) ist korrekt und soll auch nichts "implizieren", sondern nur anzeigen: es ist auch hier mit querendem Radverkehr zu rechnen.
Ausschlaggebend ist hier die Verwaltungsvorschrift zur StVO (dort Nr. II zu §9 Absatz 2).
Vereinfacht formuliert besagt die VwV-StVO, dass Radwege an Kreuzungen und Einmündungen bei Vorfahrtstraßen stets zu markieren sind. "[Dies kommt] kommen inhaltlich auch zur Anwendung, wenn [...] ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist."
Die Verwaltung (der Fachdienst) ist also rechtlich gesehen sogar in der Pflicht, auch entlang von Vorfahrtstraßen mit "Gehweg, Radverkehr frei" an Kreuzungen und Einmündungen eine Furt (hier auch in rot) zu markieren.
Das von Ihnen angeführte Argument der "Autofahrenden" greift zum Glück nicht.
Es gibt in der StVO keinen einzigen Paragraphen, der die Maßregelung oder gar Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern (hier: Radfahrern) vorsieht oder erlaubt. Es hat "den Autoverkehr" schlichtweg nicht zu interessieren, ob es sich bei Fläche neben der Fahrbahn um einen Gehweg mit Freigabe, einen sonstigen Radweg, einen benutzungspflichtigen Radweg oder einen Radweg in Gold mit eingebautem Rückwind handelt.
Auch definieren weder Furten noch die Streuscheiben in Ampeln (z.B. Kombi aus Sinnbild Fahrrad + Fußgänger), wo ein Radfahrer fahren darf oder muss.
Die von Ihnen vorgebrachten Irritationen und Widersprüche veranschaulichen aber sehr gut, welche problematischen Folgen die Anordnung von "Gehweg, Radverkehr frei" in der Realität hat.
Gespeichert von Radfahrergast (nicht überprüft) am Mi., 20.08.2025 - 13:51
Antwort auf irreführend Markierungen von Meldender (nicht überprüft)
Danke für die vielen…
PermalinkDanke für die vielen Erklärungen der Regelwerke, deren Anwendung sind in der Praxis, wie beschrieben, zeigen.
Wenn das VZ.239 = Gehweg mit dem Zusatzzeichen "Radverkehr frei" deutlich sichtbar wäre (nicht hinter einem Umleitungsschild und Ästen eines Baumes und in ca 3,50 m Höhe angebracht) glaube ich, könnte der ein oder andere Radler und Füßgänger den Sachverhalt ggf neu bewerten und eben noch mit deutlich überhöhter GEschwindigkeit auf dem Gehweg fahren und schlagartig auf die Straße ausscheren (mit kleinem "eleganten" Sprung vom Gehweg) in den fließenden Verkehr.
Gespeichert von Meldender (nicht überprüft) am Do., 28.08.2025 - 14:02