Beschreibung des Mangels
Zuerst einmal vielen Dank für das Anbringen des Verkehrszeichen 277.1, die Idee gefällt mir.
Mangel 1: Das Schild beginnt in Richtung Haltestelle Zeiss-Werk ca. 20 m vor Kreuzung Eichendorffweg. HInter der Einmündung Eichendorffweg, genau auf der Kuppe steht das Zeichen erneut.
Der Text zu o.g. Schild lautet "Das Verkehrszeichen wird in erster Linie dort angebracht, wo es enge Streckenabschnitte oder starke Gefälle oder Steigungen gibt und Fahrzeuge den Mindestüberholabstand von 1,50 Meter nicht einhalten können. Das Ende des Überholverbots wird über das Zeichen mit schwarzen Querstrichen gekennzeichnet oder über ein Zusatzzeichen, das die Länge der Überholverbotszone anzeigt.".
Das ist verwirrend und wenn so gewollt steht das zweite Schild am falschen Platz und sollte direkt nach der Einmündung erneuert werden da da die gefährliche Zone durch überholende Autos ist.
Oder man wendet den Geltungsbereich laut o.g. Text zum Schild an und lässt das Schild durch ein Aufhebungsschild enden., das erfolgt im weiteren Straßenverlauf nicht.
Anders verhält es sich in der Gegenrichtung. Hier kommt zwar auch eine Straße von rechts kurz hinter dem Schild 277.1, hier wird es aber per Schild am Ende des Gefälles aufgehoben.
Ich bitte sie dies eineindeutig zu gestalten da es sonst zu Mißverständnissen kommen kann.
Dass dieses Schild von Autofahrern nicht beachtet wird steht noch mal auf einem anderen Blatt (fast täglich werde ich an der unübersichtigen Stelle in beiden Richtungen überholt und es kommt im besten Fall zur Unterschreitung des Mindestabstandes, nicht selten auf ein gefährliches Maß.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Gemeldet
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.913675775911, 11.571772147575
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