#20380-2026

Beschreibung des Mangels

Hallo Mängelmelder-Team, ich habe es jetzt zum 2. mal erlebt, dass am Paradiesbahnhof die Straßenbahn aus Winzerla und aus Lobeda trotz Grün für die PKW die Kreuzung gequert hat. Das kann nicht sein. Bitte um dringende Überprüfung der jeweiligen Schaltung. Wenn ich als PKW-Fahrer grün habe kann es nicht sein, dass die Bahn auch eine Freischaltung bekommt. Damit muss ich nicht rechnen. Vielen Dank im Voraus.

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
In Bearbeitung
Abteilung
Lichtsignalanlagen
Geokoordinaten
50.898811380752, 11.575680368886

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#20380-2026" wurde gemeldet.

Der Status des Mangels "#20380-2026" wurde von "Gemeldet" zu "In Bearbeitung" geändert.

Sehr geehrter Mangelmelder:in, vielen Dank für die Meldung leider ist uns eine Nachprüfung nur möglich mit einem möglichst genau benannten Zeitrahmen. Je genauer die zeitliche Eingrenzung desto einfacher und schneller können Fehler nachvollzogen werden. Dabei sollte ein ca. 15 minütiges Intervall nicht überschritten werden. Da das Thema bereits häufiger vorgetragen wurde verweisen wir auf unsere Ausführungen im Mangel #19190-2025. Kurzform: Bei gleichzeitigem Grün würde die Lichtsignalanlage ausgehen. Die Bahn fährt hier wahrscheinlich zum Ende ihrer Grünanzeige noch ein und durch die Länge ist sie noch im Kreuzungsbereich wenn Sie grün bekommen. In diesem Fall gilt §11 Satz 1 StVO. Eine Umstellung der Schaltung mit längeren Räumzeiten für die Bahn würde zu einer Kürzung Ihrer Grünzeit führen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Kommunalservice Jena

Kommentare

Straßenbahnen haben auch dann Vorrang, wenn die Ampel einer über die Schienen führenden Fahrspur für Kraftfahrzeuge grün ist. Ein Autofahrer ist dann trotz Grün allein für den Unfall verantwortlich. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. April 2018 (AZ: 7 U 36/17).

Die durch Sie erwähnte gleichzeitige Grünphase ist demnach sicherlich verbesserungswürdig, jedoch soweit rechtlich zulässig. Die Straßenverkehrsordnung hält die Vorrangregelung zu Gunsten der Schienenbahn universell bereit.

Weshalb werfen Sie mit irgendwelchen Gerichtsurteilen um sich, wenn Sie am Ende selbst der Meinung sind, dass die Schaltung nachgebessert werden könnte? Das schreibt der Melder ja. Dass die Bahn Vorrang hat, wird in der Meldung überhaupt nicht in Frage gestellt.

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Der/die Melder*in schreibt: [ [...] Damit muss ich nicht rechnen. [...]

Darauf bezieht sich mein Kommentar. Richtig, das hätte ich konkreter darstellen können.

Dennoch bleibt mein Kommentar sachlich formuliert. Ich "werfe nicht mit irgendwelchen Gerichtsurteilen um mich" und stelle auch keine rethorischen Fragen, sondern argumentiere formal und belegbar.

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