#376-2018

Beschreibung des Mangels

Die Straße "In den Kieswiesen" ist an mehreren Stellen 3,10m breit. Sie ist Teil der Tempo-30-Zone in der Siedlung Ringwiese.

Dort fahren Müllfahrzeuge (2,55 m + 2 Spiegel = 2,95m) und Lieferwagen mit Kastenaufbau. Derzeit nutzt z.B. DHL und die Stadtwerke (Montags früh - 300 PS Diesel) diese Geschwindigkeitsmöglichkeit vollständig aus. Eventuell an dem Straßenknick entgegenkommende Fahrzeuge (oben links, Höhe Quelle "Neuer Ammerbach") führen regelmäßig zu einer Gefahrenbremsung beider Fahrzeuge.
Fußgänger und Radfahrer Bereich auf dem unteren Bild (zwischen "alter" Ammerbach und Grundstück "In den Kieswiesen 1") haben nur die Chance eines Sprunges in die Hecke bei 15-20cm Rest-Straßenbreite und einer Geschwindigkeit von 30 km/h.

Die vielbeschworene Rücksicht und der Paragraph 1 der StVO ist offensichtlich nicht mal in den Köpfen der o.g. Berufskraftfahrer - aber auch nicht in denen der Anwohner.

Die Ausweisung der Straße als verkehrsberuhigte Zone ("Spielstraße") würde Fußgänger, Kinder, Radfahrer und Autofahrer als "gleichbereichtigte" Verkehrsteilnehmer definieren, auf die dann Rücksicht zu nehmen wäre.
Derzeit erwarten die LKW/PKW immer noch von den Fußgängern, daß sie in dem schmalen Bereich (3.10m) dann den sich schnell nähernden Fahrzeugen ausweichen auf einen (nicht vorhandenen) Fußweg.

Die Nebenstraße "Sonnenblumenweg" ist übrigens 4,75m breit und verkehrsberuhigt. Hier wäre die 30 km/h-Geschwindigkeit eher angemessen als in der 3,10m breiten Straße. Beide haben keinen Fußgängerweg oder Radweg.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.905792591134, 11.567439436913

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Im verkehrsberuhigten Bereich ist die Trennung der Verkehrsarten aufgehoben. Im Interesse der Verkehrssicherheit ist hierzu eine entsprechende bauliche Umgestaltung vorzunehmen. Wichtig ist vor allem die deutlich erkennbare Ausbildung der Zufahrten durch Material- oder Niveauunterschied zwischen der zuführenden Straße und der Einfahrt in den verkehrsberuhigten Bereich (Torwirkung); um die Fahrzeugführer auf das Äußerste an Sorgfalt nach § 10 Satz 1 StVO  hinzuweisen. Im Sonnenblumenweg / In den Kieswiesen hat man es baulich  richtig gemacht; der abgesenkte Bordstein passt zur geforderten Torwirkung an der Einfahrt in einen verkehrsberuhigten Bereich - nicht so die ganz normale Straßeneinmündung In den Kieswiesen / Ammerbacher Straße. Die Straße In den Kieswiesen ist schmal und teilweise unübersichtlich, jedoch ergeben sich bei der erforderlichen Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer in Verbindung mit dem äußerst geringen Verkehrsaufkommen keine nennenswerten Probleme. In die Hecke springende Fußgänger und Radfahrer oder zu schnell fahrende DHL- bzw. Müllfahrzeuge mit entsprechenden reglmäßigen Gefahhrenbremsungen können wir nicht bestätigen. Vielleicht gehört es auch ein wenig zur Aufsichtspflicht der Eltern, den Kindern klarzumachen, wo der verkehrsberuhigte Bereich beginnt / endet (wobei Unwissen des Kindes an der Einmündung Ammerbacher Straße erst recht gefährlich wäre). 

Der Mangel #376-2018 wurde migriert.

Kommentare

Sehr geehrte Damen und Herren,
das obige Ansinnen erscheint schon sinnvoll, wenn auch nicht klar formuliert:
Dies Spielstraße "Sonnenblumenweg" sollte bis zu der Kreuzung "In den Kieswiesen"/"Ammerbacher Straße" um etwa 25-30 Meter erweitert werden. Sofern das zugehörige Straßenschild mit Fahrbahnmarkierung dort beginnen würde, wäre es viel besser durch Autofahrer erkennbar.
Kinder bremsen eben nicht an dem "Spielstraßen"-Ende Schild ab (Kreuzung Sonnenblumenweg/In den Kieswiesen) sondern fahren eben die 3 m in die Kreuzung ein, um dann zu wenden und gefährden sich selbst.
Bitte überdenken Sie den Vorschlag. Er würde Leib und Leben retten!
DANKE!
Martin Müller

Ich hoffe doch sehr, dass die Stadt Jena dem Anliegen in einer sinnvollen Form nachgeht. Als Anwohner des Sonnenblumenwegs direkt an oben beschriebener Stelle Ecke "In den Kieswiesen", werde ich oft Zeuge von Problemen die sich aus unangepasstem Verhalten der Kraftfahrer heraus ergeben. Unangepasst meint dabei konkret den Bezug zum wenigen Platz, nicht etwa vorschriftswidriges Verhalten aufgrund der aktuellen Beschilderung. Aber es ist leicht - auch an anderen Stellen in Jena - bei vorgeschriebenem Tempo 30 für die Platzverhältnisse deutlich zu schnell zu sein.
Ich erwarte eine andere Reaktion als nur das Aufbringen des Zeichens "Verkehrsberuhigter Bereich" auf Beginn und Ende des Sonnenblumenwegs - wie ebenda im Verlauf der letzten Woche realisiert. Als Betroffener (habe selbst zwei Kinder, die in der Umgebung gerne spielen) würde ich es als blanken Hohn empfinden, wenn die Stadt Jena mit dieser Aktion meint, ihrer Sorgfaltspflicht in der Sache nachgekommen zu sein.

Mit freundlichem Gruß,
Sebastian Drefahl

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