Unklare Radverkehrsführung:
Nach Querung der Zufahrtsstraße zum Spaßbad erfolgt keine weitere Kennzeichnung des Radweges durch Zeichen 240 oder 241-30, sodass die rote Pflasterfläche bestenfalls zum optional befahrbarem, sonstigen Radweg wird. Es fehlt in jedem Fall der Hinweis auf die Zweirichtungsführung des Radverkehrs, also den Gegenverkehr ab dieser Stelle.
Irreführende Markierung der Radverkehrsfurt:
Der Seitenraum ist vor und nach der Einmündung auf ganzer Breite mittels Zeichen 240 als benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg gekennzeichnet, die Furtmarkierung umfasst jedoch nur die Hälfte des Weges.
Gleiche Problematik wie an der Otto-Eppenstein-Straße. An den Ausfahrten der Tankstelle (die wohl ohne Zweifel als "verkehrsreiche Grundstückszufahrten" angesehen werden dürfen), werden Radfahrer regelmäßig zu Notbremsungen gezwungen, weil ausfahrende PKW ihre Wartepflicht vor dem Radweg missachten oder nur auf stadteinwärts fahrenden Radverkehr achten.
Fehlendes Zeichen 1000-32:
Der markierte Radweg ist stadteinwärts benutzungspflichtig; stadtauswärts ein Gehweg mit linksseitiger Radverkehrsfreigabe, somit ist gemäß VwV-StVO Zeichen 1000-32 anzuordnen.
Fehlende Möglichkeit zum Überwechseln vom benutzungspflichtigen Radweg im Seitenraum auf die Fahrbahn in Richtung Göschwitz an der Einmündung der Göschwitzer Straße.
Zum Erreichen der Fahrbahn muss in gefährlicher Weise eine 20cm hohe Bordsteinkante und anschließend die Rechtsabbiegerspur der B88 überwunden werden.
Am südwestlichen Ende der Grietgasse steht der Radwegweiser links oben im Bild und weist nach links in Richtung Paradiesbahnhof. Die angebene Entfernung von 100m entspricht etwa der Luftlinie zwischen dem Schild und dem Bahnhof.
Am Aussichtspunkt der Lutherkanzel im Mühltal habe ich am 3.10. zwei Metallstangen im Boden vorgefunden. Haben oder hatten diese einen Zweck ? Ansonsten sieht es nicht so schön aus.
Das Haus im Wald, an dem die Treppen des Pfaffenstiegs nach unten beginnen, liegt viel Müll in der Natur (kaputter Zaun, Kabel, Plastiktüten usw.). Es kommt offensichtlich aus dem Garten des Hauses, wird aber nicht weg geräumt..