Sehr geehrte Damen und Herren,
wieder muss ich mich fragend an den Nahverkehr wenden.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Jena, vom 12. Mai 2020, besagt in §3 Allgemeine Infektionsschutzregeln:
"...Schutz des Personals vor Infektionen sowie die möglichst weit-gehende Vermeidung von Schmierinfektionen über Vehikel und Gegenstände."